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Kapitalanlagegesellschaften

Eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) ist ein Kreditinstitut, dessen Geschäftsbetrieb darauf ausgerichtet ist, bei ihm eingelegte Gelder im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung gesondert vom eigenen Vermögen anzulegen. Diese verwalten Investmentfonds / Kapitalanlagefonds (kollektive Portfolioverwaltung). Dieses Bankgeschäft ist in § 1 Abs. 1 Z 13 BWG typisiert. Überdies können KAG zusätzlich auch eine Konzession für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen (z.B. individuelle Portfolioverwaltung, Anlageberatung) erlangen. Kapitalanlagegesellschaften unterliegen den Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes 2011 (InvFG 2011) sowie gegebenenfalls bei Verwaltung von Alternativen Investmentfonds (AIF) des Alternativen Investmentfonds Manager Gesetzes (AIFMG).