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Wertpapierprospekt

Ein Wertpapierprospekt ist entweder gemäß den Schemata der Prospektverordnung oder Anlage D zum KMG zu erstellen. Letzterer ist jedoch nur möglich, sofern der Gesamtgegenwert der angebotenen Wertpapiere innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten EUR 5 Mio. nicht übersteigt. Die Prospektpflicht entfällt, sofern eine Ausnahme gemäß Art. 1 Prospekt-VO 2017/1129 Anwendung findet.