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Wertpapierprospekt

Ein Wertpapierprospekt ist entweder gemäß den Schemata der Prospektverordnung oder Anlage D zum KMG zu erstellen. Letzterer ist jedoch nur möglich, sofern der Gesamtgegenwert der angebotenen Wertpapiere innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten EUR 12 Mio. nicht übersteigt. Die Prospektpflicht entfällt, sofern eine Ausnahme gemäß Art. 1 Prospekt-VO 2017/1129 Anwendung findet.