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Hinweise zur Prospektbilligung: Prospektprüfung ist keine Produktgenehmigung

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Prospektbilligung durch FMA ist keine Produktgenehmigung und trifft keine Aussage über Risiko des Investments und Bonität des Emittenten

Neue technologische Entwicklungen, wie sogenannte Initial Coin bzw. Token Offerings (ICO bzw ITO) unter Verwendung der Blockchain/Distributed Ledger Technologie, stellen die Aufsicht vor neue Herausforderungen. Die Finanzmarktaufsicht steht neuen Entwicklungen grundsätzlich offen und technologieneutral gegenüber. Derzeit besteht weder in Österreich noch auf europäischer oder internationaler Ebene eine rechtlich anerkannte Klassifizierung von Token. Eine Erscheinungsform sind sogenannte Security Token, die aus wirtschaftlicher Sicht klassischen Anleihen oder Aktien bzw. Genussrechten ähnlich sind.

Aus aufsichtsrechtlicher Sicht kann das öffentliche Angebot von Security Token die Erstellung eines Wertpapierprospekts erforderlich machen, wenn der europarechtlich vereinheitlichte Begriff des übertragbaren Wertpapiers erfüllt ist. Wertpapierprospekte werden entsprechend den Vorgaben aus der Prospekt-Richtlinie von der FMA nur auf ihre Widerspruchsfreiheit, Verständlichkeit und Vollständigkeit im Sinne eines Abgleichs mit den europarechtlich vereinheitlichten inhaltlichen Vorgaben geprüft. Die Richtigkeit der Angaben eines Wertpapierprospektes, insbesondere zugesicherte Eigenschaften (zum Beispiel hohe Ertragschancen, größtmögliche Sicherheit, geringe Volatilität) werden durch die FMA nicht überprüft. Für die Richtigkeit der in einem Wertpapierprospekt getätigten Angaben haftet der jeweilige Emittent.

In einem Prospekt sind sämtliche Risiken im Zusammenhang mit dem Emittenten und den ausgegebenen Wertpapieren darzustellen, wenn diese für die Anlageentscheidung wesentlich sind. Dies gilt auch für die eventuell mit der Verwendung neuer Technologien verbundenen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken, auf die Anleger hinzuweisen sind. Gerade bei Einsatz neuer Technologien ist daher vor einer Investition das sorgfältige Studium der im gebilligten Prospekt dargestellten Risikohinweise unbedingt zu empfehlen.