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Inaugural-Sitzung der Europäischen Aufsichtsbehörde für Versicherungen und betriebliche Altersvorsorge (EIOPA)

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Heute, 10. Jänner 2011, hat der „Rat der Aufseher“ („Board of Supervisors“) der Europäischen Versicherungs- und betrieblichen Altersvorsorgeaufsichtsbehörde („European Insurance and Occupational Pensions Authority“, EIOPA) in Frankfurt/Main seine Inaugural-Sitzung abgehalten. Die österreichischen Interessen nimmt in dieser neuen zentralen europäischen Aufsichtsinstitution die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA als stimmberechtigtes Mitglied war, wobei sie durch Dr. Peter Braumüller, Bereichsleiter Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht der FMA, in den Gremien vertreten wird. In der ersten Sitzung wurde neben der Verabschiedung der Geschäftsordnung ein stellvertretender  Vorsitzender gewählt. Weiters fand die Wahl der sechs Mitglieder des Verwaltungsrates („Management Board“) von EIOPA statt, in den auch der FMA-Vertreter Dr. Braumüller gewählt worden ist.

„Die FMA wird ihre Rolle im Rahmen der neuen europäischen Aufsichtsarchitektur sehr aktiv gestalten und in den ESA-Gremien und -Arbeitsgruppen intensiv mitarbeiten“, so der FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Dr. Kurt Pribil: „Schließlich setzt ein gemeinsamer Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen auch faire Wettbewerbsbedingungen und somit einen harmonisierten Rechtsrahmen samt einheitlicher Rechtsdurchsetzung voraus.“

EIOPA ist in der seit 1. Jänner 2011 in Kraft befindlichen neuen europäischen Aufsichtsarchitektur die für Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht zuständige zentrale europäische Aufsichtsbehörde („European Supervisory Authority“, ESA). Für Banken nimmt diese Funktion die „European Banking Authority“ (EBA) mit Sitz in London wahr, für den Wertpapierbereich die „European Securities Markets Authority“ (ESMA) mit Sitz in Paris. Die drei ESAs gingen aus den bisherigen „Level-3-Ausschüssen“ („Committee of European Banking Supervisors“, CEBS; „Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors“, CEIOPS; „Committee of European Securities Regulators“, CESR) hervor, bauen auf deren Strukturen auf. Die ESAs ersetzen aber nicht die nationalen Aufsichtsbehörden, sondern arbeiten mit diesen in ihrem Netzwerk eng zusammen.

Jede ESA verfügt über einen unabhängigen, hauptamtlichen Vorsitzenden („Chair“), der die Behörde auch nach außen vertritt. Dieser wird vom Rat der Aufseher gewählt und ist vom Europäischen Parlament zu bestätigen. Die operativen und verwaltungstechnischen Entscheidungen werden jedoch vom „Rat der Aufseher“ („Board of Supervisors“), der sich aus je einem Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, getroffen. Österreich ist in diesen Gremien durch die FMA als stimmberechtigtem Mitglied vertreten. Neben diesem Rat der Aufseher gibt es in jeder Europäischen Aufsichtsbehörde einen aus sechs Mitgliedern bestehenden „Verwaltungsrat“ („Management Board“), dem bestimmte organisatorische Aufgaben übertragen sind. Als Leiter der Behörde fungiert der „Exekutivdirektor“, der die Arbeiten des Verwaltungsrates vorbereitet. Er ist vom „Rat der Aufseher“ zu bestellen.

Die drei Behörden werden die Aufgaben der bisherigen Level-3-Ausschüsse weiterführen, durch ihre Behördenfunktion werden aber – in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden – ihr Aufgabenspektrum, ihre Kompetenzen und die dementsprechend eingeräumten Kontrollrechte maßgeblich erweitert. Ziel der europäischen Aufsichtsbehörden ist es unter Anderem, einen Beitrag zur Harmonisierung der Aufsichtsregeln im Binnenmarkt zu leisten sowie eine einheitliche und kohärente Anwendung von EU-Rechtsakten durch die Schaffung einer gemeinsamen Aufsichtskultur sicherzustellen. Dazu haben sie regelmäßige vergleichende Analysen („Peer Reviews“) durchzuführen, Marktentwicklungen zu überwachen und zu bewerten sowie Kriterien und Methoden zur Messung von systemischen Risiken zu entwickeln. Sie können bei Meinungsverschiedenheiten und Konflikten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden für alle verbindliche Entscheidungen treffen und in Wahrnehmung konkreter aufsichtlicher Befugnisse auch direkte Entscheidungen an Finanzinstitute erlassen.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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