Basiskonto
Basiskonto – Das Recht auf ein Konto
Jeder Verbraucher hat seit dem 18.09.2016 das Recht auf ein Basiskonto, auch „Jedermann-Konto“ genannt.
Die grundlegenden Funktionen des Basiskontos sind:
- Einzahlung
- Barabhebung (Schalter und Bankomat) innerhalb der EU
- Lastschriften innerhalb der EU
- Online-Zahlungen
Sie können Ihr Basiskonto nicht überziehen.
Vor der Eröffnung des Basiskontos
Nur als Privatperson mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU können Sie ein Basiskonto eröffnen. Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz, die Bank benötigt nur eine Zustelladresse.
Diese Möglichkeiten gibt es:
- Wenn Sie bisher kein Konto hatten, können Sie ein Basiskonto eröffnen.
- Wenn Sie ein nicht funktionsfähiges Konto haben, können Sie ein Basiskonto eröffnen.
- Wenn Sie ein funktionsfähiges Konto haben, können Sie den Kontowechsel-Service in Anspruch nehmen. Dabei wird Ihr altes Konto geschlossen und ein Basiskonto eröffnet.
Sie brauchen einen amtlichen Lichtbildausweis. Wenn Sie Asylwerber sind, können Sie sich auch mit Ihrer Verfahrenskarte oder der Aufenthaltsberechtigungskarte ausweisen. Sind Sie ohne Aufenthaltsrecht, können Sie sich mit der „Karte für Geduldete“ ausweisen.
Bitte beachten Sie, dass die Bank ihren gesetzlichen Sorgfaltspflichten in Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung nachkommen muss, dazu gehört vor allem auch die genaue Prüfung der Identität. Beachten Sie daher unsere Informationen zur Ausweispflicht.
Das Basiskonto darf nicht mehr als 83,45 Euro pro Jahr kosten. Wenn Sie sozial und wirtschaftlich besonders schutzbedürftig sind, kostet Ihr Basiskonto maximal 40 Euro für die Dauer Ihrer Schutzwürdigkeit.
Alle Informationen über Entgelte und mögliche Kontowechsel bekommen Sie kostenlos von Ihrer Bank. Einmal im Jahr bekommen Sie eine Entgeltaufstellung.
Nachdem Sie das Basiskonto vollständig beantragt haben, dauert es bis zu zehn Geschäftstage, bis Ihr Konto eröffnet ist.
Bitte beachten Sie, dass die Bank ihren gesetzlichen Sorgfaltspflichten in Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung nachkommen muss, dazu gehört vor allem auch die genaue Prüfung der Identität. Bei Verbrauchern aus dem Ausland kann die Bearbeitung aufgrund dieser Überprüfungen unter Umständen auch länger dauern.
Ihr Basiskonto darf von der Bank sofort gekündigt werden, wenn Sie bei der Eröffnung verschwiegen haben, dass Sie bereits ein anderes Zahlungskonto in Österreich haben, oder wenn Sie das Konto absichtlich für illegale Zwecke wie Geldwäsche, Betrug oder Terrorismusfinanzierung nutzen.
Mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kann das Basiskonto gekündigt werden, wenn Sie zum Beispiel:
- eine rechtmäßige Vertragsänderung abgelehnt haben,
- ein weiteres Zahlungskonto in Österreich eröffnet haben,
- Ihr Basiskonto mehr als 24 Monate nicht genutzt haben,
- Ihr Basiskonto missbräuchlich für unternehmerische Zwecke genutzt haben
- keinen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU haben oder
- einer vorsätzlichen Straftat zum Nachteil der Bank oder der Bankmitarbeiter angeklagt sind
Das Basiskonto wurde extra für Privatpersonen eingeführt, die sonst vielleicht kein Konto bekommen würden. Der Großteil aller Zahlungen läuft heute bargeldlos – zum Beispiel bei der Miete, beim Online-Einkauf oder beim Gehalt. Wer am alltäglichen Leben teilnehmen will, braucht daher ein Konto. Das Basiskonto soll sicherstellen, dass alle Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU – unabhängig von Einkommen oder persönlicher Situation – Zugang zu einem Konto bekommen.
Für Unternehmen gilt das nicht: Sie gelten nicht im gleichen Ausmaß als schutzbedürftig und unterliegen im Geschäftsverkehr strengeren Maßstäben. Ein Basiskonto ist deshalb nur für den privaten, nicht für den geschäftlichen oder kaufmännischen Gebrauch gedacht.
Sie bekommen kein Basiskonto – das sind die Gründe
Banken müssen Sie schriftlich informieren warum Sie kein Basiskonto eröffnen dürfen. Sie können Sich darüber bei der FMA oder der Schlichtungsstelle beschweren.
Gründe für die Ablehnung können sein:
- Sie haben schon ein Konto bei einer österreichischen Bank
- Sie haben eine gerichtlich strafbare Handlung gegen die Bank begangen
- Sie haben eine gerichtlich strafbare Handlung gegen einen Bankmitarbeiter begangen.