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Kryptowährung „YEM“ / Blacksea Blockchain Consulting LLC & Souldancer LLC

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Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:

Kryptowährung „YEM“

Blacksea Blockchain Consulting LLC

mit angeblichem Sitz in

Tiflis, Georgien

https://yem.ge/

[email protected]

sowie

Souldancer LLC

mit angeblichem Sitz in

Oakland Park, Florida

https://yem24.com/

[email protected]

Diese Anbieter haben keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist den Anbietern daher die gewerbliche Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten, Bankschecks und Reisechecks, wobei die Laufzeit der Kreditierung bei Kreditkarten nicht beschränkt ist (§ 1 Abs. 1 Z 6 BWG), nicht gestattet.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 08.10.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

Update vom 14.10.2021:

Hinsichtlich der Kryptowährung „YEM und der Blacksea Blockchain Consulting LLC wurde am 08.10.2021 eine Kundmachung gemäß § 4 Abs. 7 BWG (Bankwesengesetz) im Amtsblatt zur Wiener Zeitung sowie auf der Webseite der FMA veröffentlicht.

Gemäß § 4 Abs. 7 vierter Satz BWG kann der von der Veröffentlichung Betroffene eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bei der FMA beantragen. Die FMA hat diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen.

Blacksea Blockchain Consulting LLC hat einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 08.10.2021 gestellt.

Es wird somit von der FMA in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 08.10.2021 überprüft.

Update vom 23.10.2021:

Hinsichtlich der Kryptowährung „YEM“ und der Souldancer LLC wurde am 08.10.2021 eine Kundmachung gemäß § 4 Abs. 7 BWG (Bankwesengesetz) im Amtsblatt zur Wiener Zeitung sowie auf der Webseite der FMA veröffentlicht.

Gemäß § 4 Abs. 7 vierter Satz BWG kann der von der Veröffentlichung Betroffene eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bei der FMA beantragen. Die FMA hat diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen.

Souldancer LLC hat einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 08.10.2021 gestellt.

Es wird somit von der FMA in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 08.10.2021 überprüft.

Update vom 12.01.2023

Mit Bescheid vom 01.03.2022 stellte die FMA die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 08.10.2021 hinsichtlich der Souldancer LLC fest. Dieser Bescheid ist rechtskräftig.

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