Sie befinden sich hier: 

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute per Bescheid dem Vorstand der konzessionierten Wertpapierfirma „AvW Invest AG“ den Wirtschaftsprüfer DDr. Martin Wagner als Regierungskommissär beigestellt.

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute, 22. Oktober 2008, per Bescheid mit sofortiger Wirkung dem Vorstand der konzessionierten Wertpapierfirma „AvW Invest AG“, mit Sitz in 9201 Krumpendorf,  Hauptstraße 118, den Wirtschaftsprüfer DDr. Martin Wagner als Regierungskommissär beigestellt.

Gemäß § 92 Abs 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) kann die FMA „zur Abwendung einer Gefahr für die finanziellen Belange der Kunden“ einer Wertpapierfirma „befristete Maßnahmen durch Bescheid anordnen, die spätestens 18 Monate nach Wirksamkeitsbeginn außer Kraft treten.“  Insbesondere kann die FMA gemäß § 92 Abs 1 Z 2

  • „eine fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, die dem Berufsstand der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört.“
  • Diese Aufsichtsperson hat gemäß § 92 Abs 1 Z 2 a) „diesem Rechtsträger alle Geschäfte zu untersagen, die geeignet sind, die obige Gefahr zu vergrößern“.

Die Beistellung eines Regierungskommissärs bis zur Setzung allfälliger weiterer, rechtlicher Schritte durch die FMA erfolgte zum Schutz der finanziellen Belange der Kunden und dient der Klärung offener Fragen betreffend das beaufsichtigte Unternehmen sowie dessen rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehungen zu dessen Umfeld.