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Prüfung der Einhaltung der Informationspflichten in der Krankenversicherung bringt gute Ergebnisse

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Österreichs Versicherungsunternehmen kommen ihren Informationspflichten in der privaten Krankenversicherung im Großen und Ganzen korrekt nach. Dies ergab eine Schwerpunktprüfung der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA zur Einhaltung der mit 1. Jänner 2016 in Kraft getretenen Informationspflichtenverordnung bei den acht Anbietern, wobei jeweils das meistverkaufte Produkt analysiert worden ist. Lediglich bei der Darstellung des gesetzlichen Widerspruchsrechts und den daraus resultierenden Konsequenzen sowie der erforderlichen Darstellung der Prämienerhöhungen der vergangenen fünf Jahre gab es in Einzelfällen gravierende Mängel. Auf Basis der Analyseergebnisse hat die FMA einen Best-Practice-Leitfaden erarbeitet, der allen Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellt wird.

Die von der FMA erlassenen Informationspflichten in der Krankenversicherung ermöglichen es jedem Verbraucher, jenes Krankenversicherungsprodukt auswählen zu können, das seinen Bedürfnissen und Anforderungen am besten entspricht. Dazu sind ihm vor Vertragsabschluss alle notwendigen Informationen in einer verständlichen, fairen und nicht irreführenden Art und Weise zur Verfügung zu stellen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Insbesondere ist der Verbraucher vor Vertragsabschluss über folgende Punkte zu informieren:

  • Individuelle Risikoausschlüsse und Wartezeiten sind verständlich zu erläutern. Der
  • Versicherungsnehmer ist auch deutlich über sein Widerspruchsrecht (§ 5 Versicherungsvertragsgesetz; VersVG) und die daraus für ihn resultierenden Konsequenzen aufzuklären.
  • Der Verbraucher ist darüber zu informieren, dass die Prämie (§ 178f VersVG) vom Versicherungsunternehmen einseitig laufend angepasst werden kann; ebenso, dass dies die Prämien während der Vertragslaufzeit erheblich erhöhen kann.
  • Die Prämienerhöhung der zumindest abgelaufenen fünf Jahre sind für den konkret angewendeten Tarif darzustellen.
  • Es ist darauf hinzuweisen, dass Prämienerhöhungen in der Vergangenheit keine zwingenden Rückschlüsse auf jene in der Zukunft zulassen.
  • Überdies ist darüber zu informieren, dass im Fall einer Kündigung kein Rückkaufswert ausbezahlt wird und somit auch kein Anspruch auf die anteilsmäßige Altersrückstellung besteht.

Ziel der Untersuchung war es einerseits, die Einhaltung der vorvertraglichen Informationspflichten zu überprüfen und sicherzustellen. Andererseits ging es auch darum, Best-Practice-Beispiele zu erheben, um so die Transparenz zu erhöhen und die Vergleichbarkeit der Produkte der verschiedenen Anbieter zu verbessern.

Heute verfügen rund 2,9 Millionen Österreicher und damit rund 35% der gesamten Bevölkerung zusätzlich über eine private Krankenversicherung. 2016 wurden von den acht privaten Krankenversicherungsunternehmen in Österreich 168.664 derartige Verträge neu abgeschlossen. Dabei war die Versicherung für Kosten der ambulanten Heilbehandlung das bedeutendste Produkt (rund 53.000), gefolgt von der Versicherung für Krankenhauskosten (rund 30.000). Deutlich weniger Verträge betreffen ein Krankenhaustaggeld, das Krankengeld sowie die Versicherung der Kosten der Krankenpflege.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006
+43/(0)676/882 49 516

 

 

 

 

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