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Short-Selling-Verdachtsmeldungsverordnung tritt außer Kraft

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Mit 1. Juli 2013 tritt die „Short Selling Verdachtsmeldungsverordnung“ (SSV) der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA außer Kraft. Diese FMA-Verordnung hatte österreichische Kreditinstitute und Wertpapierfirmen verpflichtet, Verkaufsaufträge ihrer Kunden, bei denen keine Deckung vorliegt, bei Verdacht auf Marktmissbrauch der FMA zu melden. Das Auslaufen der SSV-Verordnung der FMA ist der letzte Schritt zum Übergang auf das neue, europaweit einheitliche Short-Selling-Regime gemäß der „EU-Verordnung über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps“, bei dem nun die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA die koordinierende Führung hat. Die „2. Leerverkaufsverordnung“ (2. LVV) der FMA, mit der seit 2008 zur Prävention gegen marktmissbräuchliche Kursmanipulationen ungedeckte Leerverkäufe in bestimmten österreichischen Finanztiteln untersagt waren, war bereits mit 1. November 2012 vom neuen europäischen Short-Selling-Regime abgelöst worden.

„Nachdem wir den österreichischen Markt seit dem Ausbruch der globalen Finanzkrise durch Verordnungen der FMA vor den negativen Auswirkungen marktmissbräuchlicher Leerverkäufe rechtlich schützen konnten, begrüßen wir es ausdrücklich, dass dies nun europaweit einheitlich und akkordiert erfolgt“, so FMA-Vorstand Mag. Klaus Kumpfmüller.

Gemäß EU-Verordnung Nr. 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps sind nunmehr ungedeckte Leerverkäufe an allen europäischen Handelsplätzen weitgehend verboten. Verkäufer müssen den Aufsichtsbehörden (in Österreich der FMA) melden, wenn sie in einer Gesamtbetrachtung aus Käufen, Verkäufen und selbst gehaltenen Aktien und Schuldinstrumenten eine „Netto-Short-Position“, also einen Leerverkauf, eingehen.

„Selbstverständlich vollziehen wir nun die EU-Verordnung über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps mit der gleichen Konsequenz, mit der wir unsere nationalen Regelungen durchgesetzt haben, und stellen so sicher, dass es auch weiterhin auf dem österreichischen Markt keinen Platz für marktmissbräuchliche ungedeckte Leerverkäufe gibt,“ so FMA-Vorstand Mag. Kumpfmüller.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

 

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