Neben dem Internen Kapitaladäquanzverfahren (Internal Capital Adequacy Assessment Process, ICAAP) und dem Internen Liquiditätsadäquanzverfahren (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process, ILAAP) ist der Aufsichtliche Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) Teil des umfassenderen aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens (Supervisory Review Process, SRP).
Österreichische Kreditinstitute, die diesem aufsichtlichen Überprüfungsverfahren unterliegen, sind in der Rubrik „Bankenunion“ (siehe Navigation links) beschrieben.
In diesem Abschnitt der Website werden die allgemeinen Kriterien und Methoden für die aufsichtliche Überprüfung und Bewertung im Rahmen der Säule 2 offengelegt. Die FMA kommt hiermit ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 143 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2013/36/EU in Verbindung mit Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 650/2014, geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2019/912, nach.
Die Erfüllung des ICAAP und des ILAAP liegt in der Verantwortung des Kreditinstituts. Der ICAAP umfasst gemäß § 39a BWG alle Pläne und Verfahren der Kreditinstitute, „um die Höhe, die Zusammensetzung und die Verteilung des Kapitals, welches zur quantitativen und qualitativen Absicherung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken zur Verfügung steht, regelmäßig zu ermitteln und Kapital im erforderlichen Ausmaß zu halten“ (§ 39a Abs. 1 BWG).
Gemäß den Vorgaben des ILAAP haben Kreditinstitute weiters „über geeignete Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme für die Identifizierung, Messung, Steuerung, Überwachung und Begrenzung des Liquiditätsrisikos über eine angemessene Zahl von Zeiträumen, einschließlich innerhalb eines Geschäftstages, zu verfügen, um sicherzustellen, dass sie über angemessene Liquiditätspuffer verfügen. Die Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme sind auf die betreffenden Geschäftsfelder, Währungen, Zweigstellen und Rechtssubjekte anzupassen“ (§ 39 Abs. 2 BWG iVm § 12 Abs. 1 KI-RMV).
Die gewählten Ansätze haben sich dabei jeweils an der Art, dem Umfang und der Komplexität der betriebenen Bankgeschäfte zu orientieren (Proportionalitätsprinzip).
Im Rahmen des SREP wird die Selbsteinschätzung des Kreditinstituts mit den gesetzlichen Anforderungen verglichen und geprüft, ob alle relevanten Vorgaben eingehalten werden und die Risikoeinschätzung des Kreditinstituts vollständig und ausreichend ist. Die Aufsichtsbehörden folgen dabei einheitlichen, von allen europäischen Aufsichtsinstitutionen anzuwendenden EBA-Leitlinien sowie einem vom SSM vorgegebenen methodischen Rahmenwerk. Weitere Informationen zum SREP und der Säule 2 finden sich auf der EBA-Website.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere die EBA-Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess sowie für die aufsichtlichen Stresstests (EBA/GL/2022/03) relevant. Demnach besteht der SREP aus vier Hauptkomponenten:
- Analyse des Geschäftsmodells,
- Bewertung der internen Governance und der institutsweiten Kontrollen,
- Bewertung der Kapitalrisiken sowie,
- Bewertung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken.
Die einzelnen Ergebnisse werden am Ende zu einer abschließenden Gesamtbeurteilung zusammengeführt. Den Aufsichtsbehörden stehen dann gemäß § 70 Abs. 4a BWG verschiedene quantitative und qualitative Maßnahmen (Aufsichtsbefugnisse) zur Verfügung, um auf die konkrete Situation eines Kreditinstituts angemessen reagieren zu können.
Für einen allgemeinen und gesamthaften Überblick zu den methodischen Aspekten im österreichischen SREP für weniger bedeutende Institute (LSI) wird auf den weiterführenden Download verwiesen.
Die gesetzliche Grundlage für die Risikobewertung ist in § 69 Abs. 2 BWG, § 39 Abs. 1 und 2 iVm KI-RMV sowie in § 39a BWG geregelt. Gemäß § 69 Abs. 2 BWG hat die FMA „unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs und der Komplexität der betriebenen Bankgeschäfte der Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen (Proportionalitätsprinzip) die Angemessenheit des Kapitals und der Liquidität, welches zur quantitativen und qualitativen Absicherung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken zur Verfügung steht, sowie die Angemessenheit der Verfahren gemäß § 39 Abs. 1 und 2 BWG (Allgemeine Sorgfaltspflichten) und § 39a BWG (ICAAP) zu beaufsichtigen“.
Dabei sind insbesondere die in § 39 Abs. 2b BWG genannten Risiken zu berücksichtigen.
Zur Förderung der Transparenz und um den Kreditinstituten eine grobe Einordnung ihrer individuellen Ergebnisse zu ermöglichen, werden unter Download aggregierte Ergebnisse zum SREP der österreichischen LSI veröffentlicht. Eine Aktualisierung auf Basis der Ergebnisse des Vorjahres erfolgt jeweils am Ende des laufenden Jahres.
Im ersten Kapitel „Allgemeines“ werden Eckpunkte wie die Anzahl der einer Beurteilung unterzogenen LSI, deren aggregierte Bilanzsumme sowie deren Anteil am österreichischen Gesamtmarkt und die Erhebungsebene näher erläutert. Anschließend wird im Kapitel „Schwerpunkte“ ein Überblick über jene Bereiche gegeben, auf die ein besonderes Augenmerk gelegt wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass andere Bereiche des SREP keiner Analyse unterzogen wurden. Im Anschluss daran wird im Kapitel „Minimum Engagement Level“ ein Überblick über die Klassifizierung der LSI gegeben.
Das vierte Kapitel „SREP-Ergebnisse“ gibt einen Überblick über die Verteilung der Ergebnisse/SREP Scores aus den vier Hauptkomponenten des SREP (inklusive eines granularen Einblicks in die SREP Scores für die Kapitalrisiken) sowie über die Verteilung der Gesamtbeurteilung. Die Gesamtrisikoeinschätzung (OSS) verbesserte sich auf 2,0 (Vorjahr: 2,26) aufgrund der soliden Profitabilitätssituation sowie der gestärkten Kapitalausstattung bei stabiler Einschätzung der Liquiditätsadäquanz sowie der Internen Governance. Gleichzeitig ergibt sich aus der Erhöhung der Kapitalrisiken (insbesondere Kreditrisiko) ein zu erwartender Anstieg der SREP-Aufschläge (P2R). Der risikosensitive Risk-by-Risk Ansatz in Österreich führt zu einer entsprechenden Streuung der individuellen P2R, wobei der Median bei 2,6% (Vorjahr: 2,1%) und der Mittelwert bei 2,8% (Vorjahr: 2,5%) liegt. Das Kreditrisiko iwS (inkl. Konzentrationsrisiko, Beteiligungsrisiko, etc.) stellt hinsichtlich der durchschnittlichen Höhe der P2R die bedeutendste Risikokategorie dar; weiters liefert das Zinsrisiko im Bankbuch einen nennenswerten Beitrag.
Aufsichtliche Offenlegung
Anhang 3 - Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) (Dateiformat: xlsx, Dateigröße: 33,2 KB, Sprache: Deutsch)Downloads
Präsentation - LSI SREP inkl. methodischen Aspekte (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 973,7 KB, Sprache: Deutsch)Präsentation - Überblick zu den Ergebnissen des SREP 2024 bei weniger bedeutenden Instituten (LSIs) (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 503,8 KB, Sprache: Deutsch)