Solvency II

Solvency II Versicherungen

Mit 1. Januar 2016 ist eine grundlegende Reform des Versicherungsaufsichtsrechts mit der Einführung von Solvency II in Kraft getreten. Im Speziellen sind davon die Eigenmittelanforderungen (Solvabilitätsvorschriften) für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen betroffen. Das davor bestehende statische System zur Bestimmung der Eigenmittelanforderungen wurde dabei durch ein risikobasiertes System ersetzt. Qualitative Elemente, beispielsweise das interne Risikomanagement müssen dabei stärker berücksichtigt werden. Mit dem neuen Aufsichtsregime soll eine verstärkte Harmonisierung der Aufsicht in Europa erreicht werden.