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Das international akkordierte „Finanzmarktstabilitätspaket“ der österreichischen Bundesregierung schafft Sicherheit und schützt die heimischen Finanzinstitute sowie ihre Kunden vor gefährlichen Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt das internationale akkordierte „Finanzmarktstabilitätspaket“ der österreichischen Bundesregierung. Die österreichischen Finanzinstitute verfügen zwar selbst über eine ausgezeichnete Bonität und Liquidität, das nun beschlossene Maßnahmenbündel stellt aber zusätzlich sicher, dass gegebenenfalls jedes Institut rasch und entschieden vor möglichen gravierenden Auswirkungen eines Überschwappens der internationalen Finanzkrise geschützt werden kann. Das Paket spannt einen „Risikoschutzschirm“ auf und garantiert, dass die österreichischen Finanzinstitute jederzeit ihre wichtigen volkswirtschaftlichen Funktionen erfüllen können, schützt ihre Kunden und stärkt so das Vertrauen in den gesamten Finanzplatz.

„Das Finanzmarktstabilitätspaket der Bundesregierung stellt alle erforderlichen Instrumente zur Verfügung, um unverzüglich, effizient und effektiv handeln zu können „, so der Vorstand der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA, Mag. Helmut Ettl  und Dr. Kurt Pribil: „Es garantiert die Einlagen der Sparer, schützt die Kunden der Finanzinstitute und stärkt das Vertrauen aller Marktteilnehmer untereinander sowie in den Finanzplatz Österreich allgemein.“

Das „Finanzmarktstabilitätspaket“ gibt privaten Kunden von Banken eine staatliche Garantie für ihre Einlagen, und zwar zu 100 Prozent. Es gibt weiters der Bundesregierung alle erforderlichen Instrumente in die Hand, damit gegebenenfalls der Staat einem Finanzinstitut, das in Schwierigkeiten gerät, unverzüglich helfend beistehen kann. Diese Instrumente reichen von Abgabe von Garantien, Übernahme von Haftung oder Bürgschaften über die Stärkung der Eigenmittel bis hin zu einer befristeten Beteiligung oder Übernahme eines Instituts.

Zusätzlich erweitert das „Finanzmarktstabilitätspaket“ die Rechte der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA: Sie kann künftig Kreditinstituten über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus rasch risikoadäquat zusätzliche Eigenmittel vorschreiben. Weiters kann sie künftig per Verordnung an der Wiener Börse sogenanntes „Short-Selling“ (Leerverkäufe) in bestimmten Finanzinstrumenten (einschließlich derivativer Produkte) befristet untersagen.

Das „Interbankmarktförderungsgesetz“ unterstützt das Geschäft der österreichischen Banken untereinander und leistet so einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Stärkung der Liquidität der österreichischen Finanzinstitute. Damit wird die Kreditversorgung der heimischen Wirtschaft und der Verbraucher sichergestellt.

Die Vorstände Ettl und Pribil abschließend: „Als Teil eines international akkordierten Aktionsplanes zeigt das Maßnahmenpaket der Bundesregierung auch die Entschlossenheit der Europäischen Union dieser von den USA ausgehenden Finanzkrise geeint und mit allen gebotenen Mitteln entgegenzutreten.