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Anglo Austrian AAB Bank AG (vormals Meinl Bank AG): Entzug der Bankkonzession wieder in Kraft. Bestellung des Regierungskommissär erloschen. FMA stellte beim Handelsgericht den Antrag auf Bestellung eines Abwicklers.

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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat heute per Beschluss den der Anglo Austrian AAB Bank AG („AAB“; vormals Meinl Bank AG) vorläufig gewährten Rechtsschutz vor dem Bescheid der Europäischen Zentralbank (EZB), der AAB mit 15. November 2019 die Konzession zum Betrieb von Bankgeschäften zu entziehen, wieder aufgehoben. Das Institut darf daher keine neuen Bankgeschäfte mehr vornehmen, muss die bestehenden Bankgeschäfte abwickeln und untersteht nicht mehr der Aufsicht der EZB/FMA. Damit endet gleichzeitig das Mandat von Mag. Otto Friedrich Hief als Regierungskommissär, der dem Vorstand der AAB per Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten Vermögenswerte zur Seite gestellt worden war.

Da die FMA berechtigte Zweifel hat, dass die Mitglieder des Vorstandes der Anglo Austrian AAB Bank AG Gewähr für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Bankgeschäftes bieten, hat sie – wie bereits anlässlich des Konzessionsentzuges mit Wirkung 15. November 2019 – auch heute beim Handelsgericht Wien den Antrag auf Bestellung eines Abwicklers gemäß § 6 Abs. 5 Bankwesengesetz gestellt.

 

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Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

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