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FMA-Bericht zum 3. Quartal 2019 der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte: FMA billigte 21 Prospekte und 18 Nachträge

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat im 3. Quartal 2019 21 Prospekte gebilligt, um einen mehr als im 3. Quartal 2018 (+5%). Die Zahl der im 3. Quartal 2019 seitens der FMA gebilligten Nachträge hat sich im Vergleich zum 3. Quartal 2018 von 8 auf 18 mehr als verdoppelt. Die Zahl der mit zu gebilligten Basisprospekten hinterlegten endgültigen Bedingungen stieg von 1.738 (Q3-2018) auf 2.217 (+27,6%). Überdies hat die FMA das erste „einheitliche Registrierungsformular“ gemäß der seit 21. Juli 2019 anzuwendenden neuen EU-Prospektverordnung gebilligt. Dabei handelt es sich um den neuen, mehrteiligen Basisprospekt, bei dem eine zu billigende Emittentenbeschreibung (das Registrierungsformular) mit einer nachher zu billigenden, spezifischen Wertpapierbeschreibung einen Prospekt bilden. Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht zum 3.Quartal 2019 der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.

Aus dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wurden der FMA im 3. Quartal des heurigen Jahres 82 Prospekte zum Vertrieb verzinslicher Wertpapiere in Österreich notifiziert; im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren dies 80 Prospekte, ein Anstieg um +2,5%. Die Zahl der notifizierten Nachträge verringerte sich um 53 auf 167 im 3. Quartal 2019. Die FMA hatte wiederum im Berichtszeitraum 8 Prospekte und 14 Nachträge an Schwesterbehörden im EWR zu notifizieren; im 3.Quartal 2018 waren es 10 Prospekte und 6 Nachträge.
Überdies hat die FMA im Berichtszeitraum 5 Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängt.

Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website.

Rückfragehinweis für Journalisten:
Klaus Grubelnik
+43 / (0)1 / 24959-6006
+43 / (0)676 / 88 249 516

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