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FMA erklärt die vollinhaltliche Anwendung der ESMA-Leitlinien „für eine solide Vergütungspolitik unter Berücksichtigung der AIFMD“

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute gegenüber der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA („European Securities and Markets Authority“) formell die Erklärung zur vollinhaltlichen Anwendung der ESMA-Leitlinien „für eine solide Vergütungspolitik unter Berücksichtigung der `Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD)´“ abgegeben. Diese ESMA-Guidelines präzisieren die Bestimmungen zur Vergütungspolitik der EU-Richtlinie für „Alternative Investmentfonds Manager“ (AIFM). Sie werden damit ab sofort der Aufsichts- und Verwaltungspraxis der FMA zugrunde gelegt.

„Diese Leitlinien sind ein wichtiger weiterer Schritt, um exzessive Bonuszahlungen im Finanzsystem einzudämmen. Das Entlohnungssystem für Top-Manager darf in keinem Bereich des Finanzmarktes falsche Anreize setzen, überschießende Risiken einzugehen“, so der FMA-Vorstand, Mag. Klaus Kumpfmüller und Mag. Helmut Ettl.

Die Leitlinien haben zum Ziel, das Vergütungssystem mit dem Risikoprofil und den Anlagezielen eines „Alternativen Investmentfonds“ (AIF) in Einklang zu bringen. Daher sind davon sämtliche Arten der Vergütung für Mitarbeiter, die einen wesentlichen Einfluss auf das Risiko eines AIF haben (z.B. Führungskräfte, Risikoträger oder Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen), erfasst. Der AIFM ist überdies verpflichtet, alle relevanten Informationen zur Vergütungspolitik offenzulegen.

Der Begriff Vergütung umfasst dabei alle festen oder variablen Formen von Zahlungen und Leistungen an diese Mitarbeiter. Unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sollen zumindest fünfzig Prozent der Gesamtvergütung in Form von Finanzinstrumenten wie etwa Anteile oder Beteiligungen am AIF ausbezahlt werden, wobei für deren Veräußerung eine angemessene Sperrfrist vorzusehen ist. Dazu sind Instrumente zu verwenden, deren Wert im Zusammenhang mit der Leistung des einzelnen Mitarbeiters steht. Der Anteil der variablen Vergütung hat – je nach Einfluss des Mitarbeiters auf das Risikoprofil – erfolgsabhängig und risikogewichtet zu sein, und kann bei negativen Ergebnissen auch auf Null sinken. Zudem soll die variable Vergütung zum Teil sofort und zum Teil in der Zukunft ausbezahlt werden, wobei dann bei Verschlechterung der Ergebnisse die Auszahlung zu reduzieren ist.

Das Vergütungssystem ist vom Aufsichtsorgan des AIFM zumindest jährlich dahingehend zu überprüfen, ob es mit nationalen und internationalen Standards im Einklang ist, und ob es die beabsichtigten Ergebnisse liefert.

Den Wortlaut der „ESMA Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD“ finden Sie als Download unter https://www.fma.gv.at/eu/esma-leitlinien/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516