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FMA erlässt Verordnung über Informationspflichten für Pensionskassen

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat eine Verordnung über „Inhalt und Gliederung der Information einer Pensionskasse an Anwartschaftsberechtigte, Leistungsberechtigte, Hinterbliebene oder Versicherte“ (Informationspflichtenverordnung Pensionskassen – InfoV-PK) erlassen. Diese Verordnung regelt Informationspflichten betreffend das Lebensphasenmodell, wie etwa Informationen zu Wechselmöglichkeiten innerhalb einer Pensionskasse oder von einer Pensionskasse zu einer betrieblichen Kollektivversicherung. Diese Informationspflichten sind ab 1. Jänner 2013 anzuwenden. Zudem regelt die Verordnung Informationspflichten im Rahmen der jährlichen Kontonachricht sowie bei Eintritt des Leistungsfalles, welche ab 1. Jänner 2014 anzuwenden sind.

Die Verordnung finden Sie auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/national/verordnungen/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516