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FMA genehmigt Umwandlung der „KA Finanz AG“ in Abbaugesellschaft gemäß BaSAG

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute die Umwandlung der bis dahin als Bank konzessionierten „KA Finanz AG“ in eine Abbaugesellschaft gemäß § 162 Abs. 1 Banken-Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) genehmigt. Die gemäß Bankwesengesetz (BWG) erteilte Konzession zum Betrieb von Bankgeschäften erlischt damit. Die KA Finanz AG ging 2009 durch Spaltung aus der vormaligen Kommunalkredit Austria AG hervor und hat entsprechend dem von der Europäischen Kommission genehmigten Restrukturierungsplan den strukturierten Abbau des nicht strategischen Darlehens-, Wertpapier und CDS-Portfolios abzuwickeln. Da die verbliebene Kommunalkredit Austria AG inzwischen verkauft werden konnte und angesichts der Fortschritte beim Portfolioabbau sowie der Verkürzung des Abbauhorizontes auf zehn Jahre, wurde die Umwandlung in eine reine Abbaugesellschaft genehmigt, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führt.

Damit tritt nach den enormen Fortschritten bei der Abwicklung der HETA Asset Management, der Abbaugesellschaft der Hypo Alpe Adria Gruppe, gemäß der europäischen Banken-Abwicklungs- und Sanierungs-Richtlinie (BRRD) sowie der erfolgreichen privatwirtschaftlichen Abwicklung der IMMIGON, der ehemaligen ÖVAG AG, nun auch die geordnete Abwicklung der dritten österreichischen Bank, die im Zuge der globalen Finanzkrise in existenzielle Schwierigkeiten geraten ist, in die finale Phase. „Wie die drei Fälle zeigen, erweist sich die Betrauung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) auch mit der Funktion als nationale Abwicklungsbehörde als effiziente und effektive Lösung“, so deren Vorstand, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Die der FMA zur Verfügung gestellten Abwicklungsinstrumentarien – europarechtliche Abwicklung gemäß BRRD, nationale Abwicklung gemäß BaSAG sowie privatwirtschaftliche Abwicklung – ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen, um gescheiterte Banken geordnet und ohne Erschütterung der Finanzmarktstabilität aus dem Markt zu nehmen.“

 

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006

+43/(0)676/882 49 516

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