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FMA veröffentlicht Leitlinien der ESMA

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu „Systemen und Kontrollen für Handelsplattformen, Wertpapierfirmen und zuständige Behörden in einem automatisierten Handelsumfeld“ auf ihrer Website (fma.gv.at) veröffentlicht. Damit beginnt die einmonatige Frist, nach deren Ablauf  diese Leitlinien auch in Österreich anzuwenden sind. Der Beginn der Anwendbarkeit ist somit der 2. Juni 2012.

Ziel dieser Leitlinien ist es, die gemeinsame, einheitliche und übereinstimmende Anwendbarkeit der „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“ (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID) und der „Marktmissbrauchsrichtlinie“ (Market Abuse Directive, MAD), sicherzustellen. Die Leitlinien stellen unter anderem Anforderungen zu Systemen hinsichtlich technischer Kapazität, laufender Echtzeitüberwachung, sachkundigem Personal, risikomanagementbezogenen Vorkehrungen etc., dar. Sie betreffen Handelsplattformen und Wertpapierfirmen (im Sinne der MiFID) in einem automatisierten Handelsumfeld und regeln dahingehend Phänomene wie etwa die Bereitstellung eines direkten oder geförderten Marktzuganges, den sogenannten „algorithmischen Handel“, aber auch etwa die Verwendung von bloßen Auftragseingabesystemen bzw. den Handelssystembetrieb als solchen.  Die Leitlinien haben aber auch Auswirkungen auf Unternehmen, welche elektronische Handelssysteme an Marktbetreiber oder Wertpapierfirmen verkaufen, welche als ausgelagerte Anbieter solcher Systeme fungieren beziehungsweise auch auf solche Unternehmen, welche Wertpapierfirmen beim Zugang zu Handelsplattformen „Konnektivitätsdienste“ anbieten.

Diese Leitlinien dienen der Auslegung der jeweils zugrundeliegenden und genannten Vorschriften von ESMA gemäß MiFID (RL 2004/39/EG) und/oder MAD (RL 2003/6/EG) bzw. ihrerseits auf diesen europarechtlichen Grundlagen erlassenen nationalen Gesetze bzw. Verordnungen, wie etwa das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 oder das Börsegesetz.

Die Leitlinien finden Sie auf der Website unter https://www.fma.gv.at/eu/esma-leitlinien/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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