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Prospektpflicht

Das öffentliche Anbieten bzw. die Zulassung zu einem geregelten Markt von Wertpapieren oder das öffentliche Anbieten von Veranlagungen in Österreich erfordert grundsätzlich die Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes bzw. eines Veranlagungsprospektes. Die VO (EU) 2017/1129 ist für Wertpapiere die primäre Rechtsgrundlage, wobei diese insbesondere im Bereich der Veranlagungen durch das KMG 2019 ergänzt wird. Die Prospektpflicht entfällt, sofern eine Ausnahme gemäß Art. 1 VO (EU) 2017/1129 (Wertpapiere) oder § 3 KMG 2019 (Veranlagungen) Anwendung findet.