PEPP Registrierung, Modifizierung und Deregistrierung

Nach der Richtlinie 2009/65/EG zugelassene Investment- oder Verwaltungsgesellschaften und nach der Richtlinie 2011/61/EU zugelassene Verwalter alternativer Investmentfonds mit Sitz in der EU (EU-AIFM) können die Registrierung eines PEPP beantragen.

Nachfolgend finden Sie Informationen zur nationalen Taxonomie, die für eine Registrierung, Modifizierung oder Deregistrierung eines PEPP einzuhalten sind.

Taxonomie 1.0 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 264,6 KB, Sprache: Deutsch)

Einen Überblick über die bisherigen nationalen Taxonomien finden sie hier:

Überblick Taxonomien (Dateiformat: xlsx, Dateigröße: 19,0 KB, Sprache: Deutsch)

Die gültigen Taxonomie-Dokumente betreffend das PEPP Key Information Document (PEPP KID) im XBRL-Format finden sich direkt auf der Homepage von EIOPA.

Darüber hinaus ist für die Übermittlung der erforderlichen Dokumente zur Registrierung, Modifizierung oder Deregistrierung eines PEPP im Wege der Incoming Plattform die Einhaltung der PEPP Namenskonvention (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 251,3 KB, Sprache: Deutsch) zwingend erforderlich.