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Zahl der Investorenwarnungen der FMA erreicht neuen Höchststand: 2019 wurden 97 Warnmeldungen veröffentlicht

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Mit Ende 2019 hat die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) 97 Investorenwarnungen veröffentlicht. Das sind über 50%, beziehungsweise 36 Warnmeldungen mehr, als im Vergleich zum Vorjahr. Am häufigsten wurde vor unerlaubter Anlageberatung, oft auch durch sogenannte Klonfirmen, und vor Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzprodukten wie binären Optionen und Differenzkontrakten gewarnt. „Clone Firms“ oder Klonfirmen geben in betrügerischer Absicht vor, ein zum Geschäftsverkehr zugelassenes Unternehmen zu sein, um somit das Vertrauen der Kunden zu wecken. Die FMA informiert auf ihrer Website im Menüpunkt Finanz ABC darüber, wie man Finanzbetrüger erkennen kann und welche Tricks diese anwenden. Gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase versuchen dubiose Anbieter mit hohen Renditeversprechen Privatkunden zu ködern.

Eine Investorenwarnung wird dann veröffentlicht, wenn eine Person dazu Anlass gegeben hat und eine öffentliche Information erforderlich ist. Zudem muss diese im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig sein. Inhalt solch einer Warnung ist die Information darüber, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter konzessionspflichtiger Geschäfte nicht berechtigt ist. Investorenwarnungen werden im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und auf der Startseite der FMA-Website veröffentlicht. Über unsere FMA-App können aktuelle Warnmeldungen zudem mobil über das Handy oder Tablet abgerufen werden.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Lucija Stjepanovic, BSc.

Tel.: +43/(0)1/24959-6008

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