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Geordnete Abwicklung der ehemaligen Hypo-Alpe-Adria-Gruppe erfolgreich abgeschlossen. Das neue europäische Abwicklungsregime hat sich bewährt.

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Die geordnete Abwicklung der ehemaligen HYPO-ALPE-ADRIA-GRUPPE (HAA-Gruppe) ist im Wesentlichen abgeschlossen. Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA hat heute in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde per Bescheid festgestellt, dass nach der Verwertung aller Assets der Betrieb der „HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA)“, der Nachfolgegesellschaft der HAA-Gruppe, als Abbaueinheit gemäß § 84 Abs. 12 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG) beendet ist. Um zwei Jahre früher, als ursprünglich geplant. Damit endet die Zuständigkeit der FMA als Abwicklungsbehörde, die Eigentumsrechte werden bis zur gesellschaftsrechtlichen Löschung der HETA wieder von ihrer Eigentümerin, der Republik Österreich, ausgeübt und die HETA wird nun gemäß Aktiengesetz liquidiert.  

Neues Abwicklungsregime hat sich bewährt

„Das Scheitern der Hypo Alpe Adria Bankengruppe an kriminellen Machenschaften war schmerzhaft und verlustträchtig. Die 2015 eingeleitete Abwicklung ihrer Nachfolge- und Abwicklungsgesellschaft HETA nach den Vorgaben des damals neuen europäischen Abwicklungsregimes hat aber wesentlich zur Begrenzung des finanziellen Schadens beigetragen. Sie gilt heute in der EU als Vorbild, wie eine gescheiterte Bank geordnet aus dem Markt zu nehmen ist,“ so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Wir haben als zuständige Abwicklungsbehörde die neuen Instrumente wie etwa den Aufschub von Fälligkeiten (Moratorium), Gläubigerbeteiligung durch Schuldenschnitte (Herabschreibung von Kapitalinstrumenten) sowie Streichung von Zinszahlungen effizient und effektiv eingesetzt. Dadurch haben wir die Grundlage geschaffen, auf der die Vermögenswerte geordnet, aktiv und bestmöglich verwertet werden konnten. Wir haben Rechtssicherheit geschaffen und betriebswirtschaftliche Flexibilität ermöglicht.“ Der Abbau der Vermögenswerte erfolgte hauptsächlich durch den Verkauf von Kreditforderungen an andere Kreditgeber, die Vereinbarung vorzeitiger Tilgungen bzw. Umfinanzierungen durch den Kreditnehmer, Verkäufe von Tochtergesellschaften und Mehrheitsbeteiligungen sowie im Rahmen von Portfoliotransaktionen über Bündel von Vermögenswerten.

Hatten die Sachverständigengutachten ursprünglich einen Erlös aus der Verwertung der Vermögenswerte in Höhe von rund € 6 Mrd. erwartet, so ist es letztlich durch die geordnete Abwicklung gelungen, bisher bereits € 10,8 Mrd. an die Gläubiger berücksichtigungsfähiger, nicht nachrangiger Verbindlichkeiten zu verteilen. Ein etwaiges Restvermögen nach der aktienrechtlichen Liquidation kommt im Wesentlichen ebenfalls noch den Gläubigern berücksichtigungsfähiger, nicht nachrangiger Verbindlichkeiten zugute.

Fast doppelt so hohe Quote wie bei Insolvenz

Das Gutachten eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers, der zu prüfen hat, ob die Abwicklung gemäß BaSAG tatsächlich vorteilhafter war als ein Insolvenzverfahren, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Ein (fiktives) Insolvenzverfahren hätte den berücksichtigungsfähigen HETA-Gläubigern eine Quote von 45,3 % gebracht, die Abwicklung gemäß BaSAG hat diese hingegen bisher bereits mit einer Quote in Höhe von 86,3% befriedigt.

EU-Musterbeispiel wie eine gescheiterte Bank aus dem Markt zu nehmen ist

„Die Abwicklung der HETA war der erste Fall, der europaweit nach den gesetzlichen Regeln des neuen europäischen Abwicklungsregimes durchgeführt wurde. Wir haben hier in weiten Teilen unionsrechtliches Neuland betreten, mussten dieses national wie grenzüberschreitend anwenden und durchsetzen. Wie sauber, korrekt und richtungsweisend die FMA hier in ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde gearbeitet hat, belegt allein schon die Tatsache, dass keine einzige Beschwerde und Klage gegen die in diesem Verfahren erlassenen Bescheide der FMA vor Gericht letztlich erfolgreich war,“ so Ettl und Müller: „Wir haben die Ziele des neuen europäischen Abwicklungsregimes – Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes, Schonung des Steuerzahlers soweit dies möglich ist sowie Beteiligung der Gläubiger bei der Lösung der Probleme – erreicht.“

Rückfragehinweis für Journalisten

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher):

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