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letzte Änderung: 23.11.2011

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Basel III

Das unter dem Schlagwort "Basel III" bekannt gewordene Maßnahmenpaket benennt die durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) im Dezember 2010 beschlossenen Änderungen der internationalen bankaufsichtlichen Anforderungen. Diese Regelungen ergänzen das in Basel im Jahr 2004 beschlossene Rahmenwerk für die  Eigenkapitalanforderungen für Banken ("Basel II"). Die inhaltliche Ausgestaltung von Basel III fußt auf den Erfahrungen mit Basel II sowie auf den Erkenntnissen aus der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Neuerungen zielen insgesamt darauf ab, die Regulierung, die Aufsicht und das Risikomanagement im Bankensektor zu stärken und damit den Bankensektor international widerstandsfähiger gegen Krisen zu machen.

Die Texte des Baseler Ausschusses zu Basel III sind für Österreich nicht rechtsverbindlich. Allerdings sollen sie - wie zuvor der Basel II-Akkord, welcher durch die Bankenrichtlinie 2006/48/EG ("CRD") und die Kapitaladäquanzrichtlinie 2006/49/EG ("CAD") europarechtlich verankert wurde – schließlich in das europäische Bankenaufsichtsrecht normativ gegossen werden. Die Europäische Kommission veröffentlichte im Juli 2011 einen legislativen Vorschlag welcher CRD und CAD ab 1.1.2013 durch eine Richtlinie ("CRD IV") sowie eine Verordnung ("CRR") ersetzen soll.

Basel III betrifft folgende Bereiche des Bankenaufsichtsrechts:

Sonderregime für systemrelevante Kreditinstitute

Definition und Begrenzung der anrechenbaren Eigenmittel

Änderungen im Bereich der Mindesteigenmittelanforderungen

Einführung einer Leverage Ratio

Maßnahmen zur Reduktion der Prozyklizität

Einführung von Liquiditätskennzahlen

(Stand: September 2011)

 

Dokumente:

Die aktuellen Entwürfe zu CRD IV und CRR finden Sie auf der Hompage der Europäischen Kommission.

Die Basler Texte finden Sie auf der Homepage des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht.

Siehe auch: Dokumente und Links

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