ESMA-Marktbericht zum europäischen Crowdfunding-Markt

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlicht auf jährlicher Basis einen Marktbericht zum Crowdfunding-Markt in der Europäischen Union.

Die Berichte dienen dazu, Entwicklungen im europäischen Crowdfunding-Sektor transparent darzustellen und ein vertieftes Verständnis dieser alternativen Finanzierungs- und Anlageform zu fördern. Sie beleuchten unter anderem die Marktgröße, verschiedene Formen des Crowdfundings sowie das Investorenprofil und widmen sich darüber hinaus dem Ausmaß grenzüberschreitender Aktivitäten im Binnenmarkt.

Rechtliche Grundlage

Die Erstellung und Veröffentlichung des Marktberichts durch ESMA ist gesetzlich in Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister (ECSP-VO) verankert. Die Verordnung verpflichtet ESMA dazu, aggregierte Jahresstatistiken zum Crowdfundingmarkt in der Union auszuarbeiten und auf ihrer Website zu veröffentlichen.

Rolle der FMA und der österreichischen Crowdfunding‑Dienstleister

Die ECSP-VO verpflichtet österreichische Crowdfunding‑Dienstleister, der FMA jährlich einen Bericht über die im vorangegangenen Geschäftsjahr erbrachten Crowdfunding‑Dienstleistungen zu übermitteln (Artikel 16 Abs. 1 ECSP-VO). Diese Berichte umfassen standardisierte Informationen zur Geschäftstätigkeit und dienen als Grundlage für den Marktbericht der ESMA.

Die FMA bereitet die eingelangten Daten gemäß den Vorgaben der ECSP‑VO in anonymisierter Form auf und übermittelt sie an die ESMA (Artikel 16 Abs. 2 ECSP-VO).

Auf Basis der von allen nationalen Aufsichtsbehörden bereitgestellten Informationen erstellt ESMA diesen jährlichen, aggregierten Marktbericht über den europäischen Crowdfunding‑Markt.

Weiterführende Informationen: