PEPP Registrierung, Modifizierung, Deregistrierung

Nach der Richtlinie 2014/65/EU zugelassene Wertpapierfirmen, die die Portfolioverwaltung anbieten, können die Registrierung eines PEPP beantragen.

Nachfolgend finden Sie Informationen zur nationalen Taxonomie, die für eine Registrierung, Modifizierung oder Deregistrierung eines PEPP einzuhalten sind.

Taxonomie 1.0 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 264,6 KB, Sprache: Deutsch)

Einen Überblick über die bisherigen nationalen Taxonomien finden Sie unter:

Überblick Taxonomien (Dateiformat: xlsx, Dateigröße: 19,0 KB, Sprache: Deutsch)

Die gültigen Taxonomie-Dokumente betreffend das PEPP Key Information Document (PEPP KID) im XBRL -Format finden sich direkt auf der Homepage von EIOPA.

Darüber hinaus ist für die Übermittlung der erforderlichen Dokumente zur Registrierung, Modifizierung oder Deregistrierung eines PEPP im Wege der Incoming Plattform die Einhaltung der PEPP Namenskonvention (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 251,3 KB, Sprache: Deutsch) zwingend erforderlich.