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letzte Änderung: 18.01.2012

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Ratingagenturen

Die Verordnung (EG) NR. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen sieht vor, dass alle Kreditrating- Agenturen (sofern sie nicht wie Notenbanken oder Kreditauskunfteien unter eine der Ausnahmebestimmungen fallen), welche ihren Sitz oder eine Zweigstelle in der EU haben, nach der Verordnung konzessioniert sein müssen. Nur Ratings von konzessionierten Kreditrating- Agenturen dürfen von Kreditinstituten, Versicherungen und anderen beaufsichtigten Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche für regulatorische Zwecke verwendet werden. Die Verordnung sieht auch die Einrichtung einer zentralen Datenbank zur historischen Auswertung der von den zugelassenen Agenturen erstellten Ratings auf ESMA-Ebene vor.

Mit 1.7.2011 ist die Gesamtverantwortung in der Aufsicht über Kreditrating-Agenturen auf die neue Agentur ESMA übergegangen. Die FMA überwacht jedoch nach wie vor im Rahmen ihrerer Aufsicht über die Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche die Nutzung von Ratings für regulatorische Zwecke.

Hier finden Sie eine Übersicht aller nach der Verordnung (EG) NR. 1060/2009 zugelassenen Ratingagenturen.