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CCP Aufsicht NEU („EMIR 2.2“)

Im Rahmen der Überarbeitung der EMIR hatte die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung des Aufsichtssystems für CCPs erarbeitet. Der Vorschlag sieht in Bezug auf CCPs mit Sitz außerhalb der EU-27 eine Differenzierung zwischen nicht systemrelevanten (sogenannten Tier-1) und systemrelevanten (sogenannten Tier-2) CCPs vor. Das bestehende Äquivalenzregime soll nur für nicht systemrelevante Tier-1-CCPs fortgelten. Für systemrelevante Tier-2-CCPs ist dagegen vorgesehen, dass die wesentlichen EU-Aufsichtsanforderungen gemäß EMIR unmittelbar gelten. Zudem sollen sie direkt durch die ESMA und diejenigen emittierenden Zentralbanken in der EU beaufsichtigt werden, in deren Währung das Clearing erfolgt (für den Euro ist dies die Europäische Zentralbank, EZB). Auch im Rahmen der Aufsicht über EU CCPs haben die ESMA und die EZB mehr Rechte und Befugnisse erhalten. So bekommen ESMA und die EZB Stimmrechte in den Aufsichtskollegien über EU CCPs, und nationale Aufsichtsbehörden müssen bei bestimmten Aufsichtsentscheidungen die Meinung von ESMA und der EZB einholen. Der Vorschlag der Kommission wurde im Rahmen der Verordnung 2019/2099 (EMIR 2.2) umgesetzt und ist seit 1. Jänner 2020 in Kraft.

Die Aufsicht über EU CCPs obliegt den nationalen zuständigen Aufsichtsbehörden unter Mitwirkung eines internationalen Aufsichtskollegiums, in welchem die Aufsichtsbehörden der wichtigsten/größten Mitglieder und Marktinfrastrukturen der jeweiligen CCP vertreten sind. Dies sind neben der ESMA die Aufsichtsbehörden der größten Clearingmitglieder, der bedienten Handelsplätze, der verbundenen Zentralverwahrer (CSDs), sowie bestimmte Notenbanken, die EZB und der SSM (Details dazu sind in Artikel 18 EMIR definiert). Gemäß Artikel 18 Abs. 2 EMIR 2.2 hat jede nationale zuständige Aufsichtsbehörde die Zusammensetzung des jeweiligen Kollegiums auf deren Website zu veröffentlichen.

Die FMA ist gemäß § 2 Abs. 1 ZGVG die zuständige Aufsichtsbehörde für die CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsegeschäfte GmbH (CCP.A). Die CCP.A ist für die Abwicklung der Kassamarktgeschäfte an der Wiener Börse und alle Strombörsegeschäfte, welche an der EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG abgeschlossen wurden, zuständig. CCP.A verfügt seit dem 1. August 2014 über eine dementsprechende EMIR Lizenz. Das Aufsichtskollegium der CCP.A setzt sich wie folgt zusammen (Stand: März 2021):

Weitere Informationen

Recht

European Market Infrastructure Regulation, EMIR

Verordnung (EU) 2019/2099 (EMIR 2.2)

Zentrale Gegenpartein-Vollzugsgesetz ZGVG