Intragruppen Geschäfte Derivatemeldung

Mitteilung über die Ausnahme von der Meldepflicht für Intragruppengeschäfte

Durch die Änderung von Art. 9 (1) EMIR gemäß der VO (EU) Nr. 2019/834 ist es seit 17. Juni 2019 möglich, um eine Befreiung von der Meldepflicht für gruppeninterne Kontakte anzusuchen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Diese Möglichkeit gilt für Kontrakte, bei denen mindestens eine Gegenpartei eine nichtfinanzielle Gegenpartei ist oder als solche gelten würde, wenn sie in der Union niedergelassen wäre, sofern

a) beide Gegenparteien in dieselbe Vollkonsolidierung einbezogen sind,

b) beide Gegenparteien geeigneten zentralisierten Risikobewertungs-, -mess- und -kontrollverfahren unterliegen und

c) das Mutterunternehmen keine finanzielle Gegenpartei ist.

Die Beabsichtigung, diese Ausnahmeregelung in Anspruch zu nehmen, ist den zuständigen Behörden zu übermitteln und ist gültig, sofern die benachrichtigten Behörden nicht innerhalb von drei Monaten erklären, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme nicht erfüllt sind.

Für die Übermittlung eines derartigen Antrags an die FMA ist das online FMA IGT Tool zu verwenden. Hierfür ist eine Registrierung eines Accounts notwendig. Nähere Informationen zum FMA IGT Tool sind dem IGT Manual zu entnehmen. Für die Registrierung eines Accounts ist u.a. die Übermittlung einer unterfertigten Erklärung notwendig: Declaration

In diesem Zusammenhang wird auf die Kosten gem. 2. Teil 2. Abschnitt TP III.G.9 der FMA Gebührenverordnung iHv 2.000,- EUR, die für die Prüfung eines solchen Antrags anfallen, hingewiesen.

Leitfaden für die Mitteilung über die Ausnahme an die FMA

Im Antragsformular sind Informationen zum antragstellenden Unternehmen, zur Muttergesellschaft, zum für das Risikomanagement verantwortlichen Gruppenunternehmen sowie zur Organisationsstruktur anzuführen. Ebenso hat das antragstellende Unternehmen zu bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ausnahme von der Meldepflicht gemäß Artikel 9 (1) EMIR für Kontrakte innerhalb der beantragten Gruppe erfüllt sind.

Das Formular ist als Anhang „(1A) General notification form“ im online FMA IGT Tool hochzuladen. Weitere Details und relevante Dokumente können im online FMA IGT Tool als Anhänge „(1C) Organisational Chart“, „(2A1) Annex centralised risk management procedures“, „(2A2) Annex Senior management“ oder „(2A3) Annex Transparent communication mechanisms“ hochgeladen werden.

IGT counterparty pairs

Hier sind für sämtliche Intragruppen-Verpaarungen, für die ein Antrag auf Reportingbefreiung gestellt wird, Details wie Name, LEI, Anschrift, Sitzland des Unternehmens und zuständige Behörde anzugeben. Der Anhang ist im csv Format im online FMA IGT Tool als entsprechende „Data transmission“ hochzuladen. Weitere Informationen zu den beizubringenden Dokumenten sind dem IGT Manual zu entnehmen.

Weitere Informationen

Recht

European Market Infrastructure Regulation, EMIR

Verordnung (EU) 2019/834 (EMIR 2.1)

Infromation

FMA IGT Tool

IGT Manual

Declaration

Antragsformular

IGT counterparty pairs