Allgemeines
Die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 über Zentralverwahrer (Central Securities Depositories Regulation, CSDR) bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Tätigkeit von Zentralverwahrern (Central Securities Depositories, CSDs) sowie für die Wertpapierabwicklung in der Europäischen Union.
Ziel der CSDR ist die Erhöhung der Sicherheit und Effizienz von Wertpapierabrechnungen, die Harmonisierung der Aufsicht über Zentralverwahrer innerhalb der Europäischen Union sowie die Verringerung von Risiken für Marktteilnehmer und das Finanzsystem.
Aufgaben der FMA
Die FMA ist die zuständige Behörde für die Aufsicht über den österreichischen Zentralverwahrer gemäß CSDR.
Zu den Aufgaben der FMA zählen insbesondere:
- Laufende Aufsicht über den österreichischen Zentralverwahrer,
- Durchführung aufsichtlicher Maßnahmen und Überprüfungen,
- Überwachung der Einhaltung der Anforderungen der CSDR,
- Mitwirkung in europäischen Aufsichtskollegien,
- Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sowie anderen nationalen zuständigen Behörden,
- Beurteilung wesentlicher Änderungen bei Zentralverwahrern und deren Dienstleistungen.
Zentralverwahrer in Österreich
In Österreich verfügt die OeKB CSD GmbH über eine Zulassung als Zentralverwahrer gemäß CSDR.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der OeKB CSD.
Link: https://www.oekb-csd.at
Settlement Discipline Regime
Die CSDR enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Abwicklungseffizienz innerhalb der Europäischen Union.
Dazu gehören insbesondere:
- Überwachung von Settlement Fails,
- Meldepflichten für Zentralverwahrer,
- Maßnahmen zur Förderung einer rechtzeitigen Wertpapierabwicklung
Eine wesentliche Weiterentwicklung in diesem Zusammenhang ist die Verkürzung des Abwicklungszyklus auf T+1.
Settlement Internalisers
Als Settlement Internaliser gelten Institute, die Wertpapiertransaktionen außerhalb eines zentralen Wertpapierabrechnungssystems durch interne Buchungen abwickeln.
Gemäß CSDR unterliegen Settlement Internaliser bestimmten Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden (Meldungen an die FMA – Meldungen gemäß CSDR). Die gemeldeten Daten dienen der Überwachung der Abwicklungstätigkeit und der Bewertung potenzieller Risiken für die Effizienz und Stabilität der Wertpapierabwicklung.
Zu den Aufgaben der FMA zählen insbesondere:
- Entgegennahme und Auswertung der Meldungen von Settlement Internalisers,
- Überwachung der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen,
- Zusammenarbeit mit ESMA und anderen zuständigen Behörden im Rahmen der europäischen Aufsicht
CSDR Refit
Mit der Überarbeitung der CSDR (CSDR Refit) wurde der Aufsichtsrahmen weiterentwickelt und insbesondere die Regelungen zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen und zur Abwicklungseffizienz angepasst.
Weiterführende Informationen
ESMA
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlicht Leitlinien, technische Standards und weitere Informationen zur CSDR.
Link: https://www.esma.europa.eu
Europäische Kommission
Informationen zur europäischen Regulierung von Zentralverwahrern:
Link: https://finance.ec.europa.eu
Ansprechpartner
Abteilung Marktinfrastruktur (III/1)
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
Links
Central Securities Depositories Regulation, CSDR
Verordnung (EU) 2023/2845 (CSDR-Refit)
Delegierte Verordnung (EU) 2017/389
Delegierte Verordnung (EU) 2017/390
Delegierte Verordnung (EU) 2017/391
Delegierte Verordnung (EU) 2017/392
Delegierte Verordnung (EU) 2018/1229
Delegierte Verordnung (EU) 2025/2075