Prospektverordnung

Am 30. Juni 2017 wurde die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Den veröffentlichten Verordnungstext in der aktuellen konsolidierten Version finden Sie hier.

Delegierte Rechtsakte zur Prospektverordnung:

Delegierte Verordnung (EU) 2021/528 der Kommission vom 16. Dezember 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Mindestinformationen des Dokuments, das der Öffentlichkeit bei einer Ausnahme von der Prospektaufsicht im Zusammenhang mit einer Übernahme im Wege eines Tauschangebots, einer Verschmelzung oder einer Spaltung zur Verfügung zu stellen ist.

Abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/AUTO/?uri=CELEX:32021R0528&qid=1633594063551&rid=10

Delegierte Verordnung (EU) 2019/979 der Kommission vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für wesentliche Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts, die Veröffentlichung und Klassifizierung von Prospekten, die Werbung für Wertpapiere, Nachträge zum Prospekt und das Notifizierungsportal und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 382/2014 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/301 der Kommission.

Die konsolidierte aktuelle Fassung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02017R1129-20241204

Delegierte Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufmachung, des Inhalts, der Prüfung und der Billigung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission

Die konsolidierte aktuelle Fassung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02019R0980-20200917

Listing Act

Der Listing Act wurde mit 14.11.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Den Link zum Rechtsakt, finden Sie untenstehend:

Link zum Listing Act: Verordnung (EU) 2024/2809 des DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1129, (EU) Nr. 596/2014 und (EU) Nr. 600/2014 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 1,7 MB, Sprache: Deutsch)

Die meisten Bestimmungen betreffend die Änderung der Prospektverordnung VO (EU) 2017/1129 treten erst am 5. März und 5. Juni 2026 in Geltung.

Einige Bestimmungen wie die neuen und erweiterten Prospektausnahmen gelten bereits ab 4. Dezember 2024. Für bestimmte Ausnahmen wird ein „prospektersetzendes“ Dokument mit den in Anhang IX zum Listing Act genannten Informationen zeitgleich mit der Veröffentlichung in elektronischer Form an die FMA zu übermitteln sein. Bis auf Weiteres ist diese Übermittlung per Email an [email protected], Betreff „Prospektersetzendes Dokument“, zu machen.

Hinsichtlich Klarstellungen der ESMA zu Übergangsbestimmungen im Listing Act sowie zur Anwendbarkeit der neuen vereinfachten Prospektformate gemäß Art 14a und 15a der Prospektverordnung ab 05.03.2026 siehe ESMA Public Statement vom 18.02.2026. Der von der Europäischen Kommission am 04.03.2026 angenommene Entwurf zur Änderung der Delegierten Verordnung 2019/980, bei dem noch die dreimonatige Einspruchsfrist von Rat und Parlament abzuwarten ist bevor die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen kann, ist hier erhältlich: C(2026)1372

Hinsichtlich der Anwendbarkeit der Bestimmungen im Hinblick auf die standardisierte Aufmachung und Reihenfolge sowie den gestrafften Inhalt, die gestraffte Prüfung und die gestraffte Billigung des Prospekts ab 05.06.2026 siehe ESMA Public Statement vom 07.05.2026. Der von der Europäischen Kommission am 07.05.2026 angenommene Entwurf zur Änderung der Delegierten Verordnung 2019/980, bei dem noch die dreimonatige Einspruchsfrist von Rat und Parlament abzuwarten ist bevor die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen kann, ist hier erhältlich: C(2026)2876