Die immigon portfolioabbau ag (IMMIGON) ist eine Abbaugesellschaft gemäß § 162 Abs. 1 iVm § 84 BaSAG und aus der Spaltung der Österreichischen Volksbanken-AG (ÖVAG) entstanden. Die Genehmigung zur Umwandlung in eine Abbaugesellschaft erteilte die FMA als Aufsichtsbehörde, während die FMA als Abwicklungsbehörde die Strategie und das Risikoprofil genehmigte. Als Abbaugesellschaft hatte die IMMIGON die geordnete, aktive und bestmögliche Verwertung ihre Vermögenswerte sicherzustellen. Der Portfolioabbau hatte nach einem vom Vorstand der IMMIGON erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Abbauplan zu erfolgen.
Über die vergangen Jahre setzte die IMMIGON verschiedene Schritte um ihren gesetzlichen Auftrag des Portfolioabbaus zu erfüllen. Anfang 2019 zeigte die IMMIGON der Abwicklungsbehörde die Bewerkstelligung des Portfolioabbaus an und übermittelte eine diesbezügliche Bestätigung ihres Wirtschaftsprüfers. Die Hauptversammlung der IMMIGON fasste am 15.05.2019 den gesellschaftsrechtlichen Auflösungsbeschluss.
Da alle Bankgeschäfte und Wertpapierdienstleistungen von der IMMIGON abgewickelt wurden und die liquiden Mittel ausreichen, um die bestehenden und erwarteten zukünftigen Verbindlichkeiten zu befriedigen, stellte die Abwicklungsbehörde am 28.06.2019 die Beendigung des Betriebs der IMMIGON als Abbaugesellschaft mittels Bescheid gemäß § 84 Abs. 12 BaSAG fest. Mit Erlass dieses Bescheides ist die IMMIGON keine Abbaueinheit im Sinne des BaSAG mehr und es endet die Zuständigkeit der FMA. Die Liquidation der Gesellschaft erfolgt ausschließlich nach den maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen. Der Feststellungsbescheid der FMA ist bis zur Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch, längstens aber für die Dauer von fünf Jahren, auf der Website der Abwicklungsbehörde zu veröffentlichen.
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