letzte Änderung: 04.02.2013
Kurzübersicht
Die FMA hat die Rechtmäßigkeit der Börseorganisation und der Beschlüsse der Organe des Börseunternehmens sowie die Ordnungsmäßigkeit des Börsehandels zu überwachen.
Die Zuständigkeit der FMA für die genannten Überwachungsgebiete bezieht sich auf die Wertpapierbörsentätigkeit, während die Warenbörsentätigkeit der Aufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend unterliegt. Derzeit einziges Börseunternehmen in Österreich ist die Wiener Börse AG (WBAG).
Für die Überwachung des Börsehandels gibt der Gesetzgeber der FMA als übergeordnetes Ziel vor, die Ordnungsmäßigkeit und Fairness des Handels in börsennotierten Wertpapieren zu sichern. Zu den Kernaufgaben zählen dabei Missbrauch von Insiderinformationen und Marktmanipulation aufzudecken sowie Verstöße gegen die Handelsregeln zu verfolgen.
Die Grundlage für die Überwachung des Börsehandels stellt die Meldepflicht von Wertpapier-Transaktionen dar, die im Wertpapierhandel tätige Kreditinstitute und Wertpapierfirmen betrifft.



